Als Notfallkontakt benannt:

Was das für Sie bedeutet

Was macht ein
Notfallkontakt eigentlich?

Vielleicht hat Sie jemand gefragt, ob Sie im Ernstfall als Notfallkontakt zur Verfügung stehen. Und Sie haben Ja gesagt, ohne genau zu wissen, was da auf Sie zukommt.
Ein Notfallkontakt ist die Person, die den Finanzberater informiert, wenn jemand nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit oder im Todesfall nicht mehr selbst handeln kann.
Bei meinen Kunden bin das ich.
Für Sie bedeutet das: ein Anruf.
Mehr ist Ihre Aufgabe im ersten Moment nicht.

Ist bereits etwas passiert?

Dann melden Sie sich bitte direkt bei mir:
Erreichbarkeit: Mo-Fr 9 bus 19 Uhr 

Wenn Sie mich nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihrem Namen, Ihrer Telefonnummer und dem Namen der betroffenen Person.

Sie müssen vorher nichts prüfen oder vorbereiten.

Was ausdrücklich nicht von Ihnen erwartet wird

Viele Menschen denken beim Wort „Notfallkontakt“ zuerst an Verantwortung.
Dabei ist Ihre Rolle klar begrenzt.
Ihre wichtigste Aufgabe ist viel einfacher:
Wenn etwas passiert, geben Sie mir Bescheid.
Um den Rest kümmern wir uns dann Schritt für Schritt.

Wann sollte ich mich melden?

Immer dann, wenn etwas passiert ist, das für die Absicherung der Person relevant sein könnte und sie sich möglicherweise nicht selbst darum kümmern kann.
Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich lieber. Sie müssen nicht vorher selbst herausfinden, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt.

Was passiert, wenn etwas passiert?

Genau dafür gibt es diesen Ablauf.

1
2
3
1
Sie rufen mich an.
Erzählen Sie mir kurz, was passiert ist. Mehr müssen Sie im ersten Moment nicht tun.
2
Ich prüfe, was
jetzt wichtig ist.
Ich schaue, welche Absicherungen bestehen, welche Fristen beachtet werden müssen und ob Unterlagen benötigt werden.
3
Wir klären die
nächsten Schritte.
Ich sage Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist und wer gegebenenfalls noch eingebunden werden muss.

In 90 Sekunden von mir erklärt

Falls Sie lieber hören als lesen: Hier bin ich, und hier ist das Wichtigste in eineinhalb Minuten.

Wo finde ich im Ernstfall die wichtigen Unterlagen?

Wer bei mir vorsorgt, bekommt einen Ordner mit den wichtigsten Informationen zu bestehenden Absicherungen und relevanten Unterlagen.
Für den ersten Anruf brauchen Sie diesen Ordner nicht.
Wenn Sie möchten, können Sie vorher kurz klären, wo er aufbewahrt wird. Das kann später hilfreich sein, ist aber keine Voraussetzung dafür, dass Sie sich bei mir melden.

Notfallkontakt oder bevollmächtigte Person, was ist der Unterschied?

Die beiden Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber etwas Unterschiedliches.
Ein Notfallkontakt informiert.
Eine bevollmächtigte Person kann im Rahmen
ihrer Vollmacht vertreten und handeln.
Eine Person kann übrigens beides sein. Aber die Benennung als Notfallkontakt allein macht sie noch nicht zu einer bevollmächtigten Person.

Warum Sie gefragt wurden

Dass jemand gerade Sie als Notfallkontakt ausgewählt hat, ist keine Formalie. Es bedeutet vor allem:
Dieser Mensch vertraut Ihnen.
Versicherungen und finanzielle Absicherungen sollen genau dann helfen, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert. Nur ist das häufig ausgerechnet der Moment, in dem der Betroffene selbst andere Sorgen hat.

Wer nach einem schweren Unfall im Krankenhaus liegt, denkt an seine Gesundheit – nicht daran, ob irgendeine Versicherung informiert werden muss. Das ist auch die richtige Reihenfolge.

Deshalb ist es sinnvoll, vorher Menschen festzulegen, die im Ernstfall wissen:
Wenn etwas passiert, melde ich mich bei Steffen.
Mehr steckt zunächst nicht dahinter.

FAQs

Immer dann, wenn etwas passiert ist, das für die Absicherung der Person relevant sein könnte und sie sich möglicherweise nicht selbst darum kümmern kann.
Das kann zum Beispiel sein:
  • ein schwerer Unfall,
  • eine schwere Erkrankung,
  • ein Pflegefall,
  • eine längere Handlungsunfähigkeit,
  • ein Todesfall.
Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich lieber. Sie müssen nicht vorher selbst herausfinden, ob tatsächlich ein Versicherungsfall vorliegt.
Nein. Sie können Notfallkontakt sein, ohne selbst Kunde bei mir zu sein.
Nichts. Für Ihre Rolle als Notfallkontakt stelle ich Ihnen keine Rechnung.
Wenn Sie mir Ihre Kontaktdaten über die Journey hinterlassen haben, werden sie für den dort beschriebenen Kontakt genutzt. Sie erhalten dazu eine Bestätigung per E-Mail. Alle weiteren Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Dann ist das eine völlig nachvollziehbare Frage. Wenn Sie möchten, können wir uns Ihre eigene Situation einmal gemeinsam ansehen. Ohne Druck und ohne Verpflichtung. Sie sind aber zunächst hier, weil Sie für einen anderen Menschen da sein möchten – und dafür ist das Wichtigste, dass Sie wissen, wen Sie anrufen können.

Wenn Sie mich vorher einmal
kennenlernen möchten

Viele Menschen finden es angenehmer, schon einmal miteinander gesprochen zu haben, bevor tatsächlich etwas passiert. Wenn Sie möchten, lernen wir uns deshalb vorher kurz kennen – telefonisch oder per Video.

Sie können Ihre Fragen stellen, ich erkläre Ihnen den Ablauf und Sie wissen danach, wer am anderen Ende der Leitung sitzt. Sie müssen dabei nichts kaufen und nichts unterschreiben.
Oder rufen Sie mich einfach an:
+49 (160) 90892956
Gut zu wissen
Wer für diese Seite einsteht
Inhaltlich verantwortlich ist Steffen Lindig, Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO (Registernummer D-61MZ-8QOXU-20) und Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (Registernummer D-F-140-N15C-77). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die IHK zu Kiel.
Zuletzt geprüft: [TT.MM.JJJJ]

Was diese Seite leistet und was nicht

Diese Seite erklärt die Rolle eines Notfallkontakts im Zusammenhang mit Versicherungen und finanzieller Absicherung. 

Sie ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

Ob im konkreten Fall ein Leistungsanspruch besteht, welche Unterlagen gebraucht werden und welche Fristen gelten, hängt vom jeweiligen Vertrag, Versicherer und Leistungsfall ab.

Die Benennung als Notfallkontakt stellt keine Vollmacht dar. Für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Erbfragen ist eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Notariat zuständig.